zum 07. April 2023 sind die letzten Corona-Beschränkungen ausgelaufen, somit auch die Pflicht der Patienten zum Tragen einer FFP2- oder normalen Gesichtsmaske in Arztpraxen, Krankenhäusern o.Ä.
Wir möchten Sie jedoch höflich bitten, weiterhin eine solche Maske zu tragen, wenn Sie aufgrund eines grippalen Infekts, einer Erkältung, einer Magen-Darm-Infektion o.Ä. zu uns in die Praxis kommen. Dies dient dem Schutz der Praxismitarbeiter und der anderen Patienten.